Ab Pflegegrad 1 zahlt Ihre Pflegekasse 125 € im Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen — darunter Fensterreinigung. Wir stellen die Rechnung pflegekassen-konform aus.
Sie melden sich telefonisch oder per Rechner. Wir vereinbaren Termin und Festpreis.
Wir reinigen Ihre Fenster vor Ort — Festpreis wie vereinbart.
Sie erhalten eine pflegekassen-konforme Rechnung mit allen Pflichtangaben.
Rechnung bei der Pflegekasse einreichen — Erstattung bis 125 € pro Monat.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 125 € pro Monat unabhängig vom Pflegegrad. Nicht genutzte Mittel verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres. Wer ein Jahr lang nichts abruft, hat im Folgejahr bis zu 1.500 € Budget für Fensterreinigung und andere haushaltsnahe Dienste.
Voraussetzungen: anerkannter Pflegegrad (1–5), private oder gesetzliche Pflegeversicherung, Dienstleister mit Anerkennung nach Landesrecht (das sind wir).
Ja, anteilig. Bei Pflegegrad 1–5 stehen 125 € pro Monat Entlastungsbetrag zur Verfügung — auch für Fensterreinigung.
Bereits Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch.
Sie zahlen unsere Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein. Erstattung erfolgt bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.
Ja, wir sind in Berlin nach Landesrecht als Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen anerkannt.
Ja. Bis zu 12 Monate. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Festpreis-Angebot in 24 Stunden. Pflegekassen-konforme Rechnung inklusive.