§ 45b SGB XI · Entlastungsbetrag 125 €/Monat

Fensterputzer über die Pflegekasse in Berlin abrechnen.

Ab Pflegegrad 1 zahlt Ihre Pflegekasse 125 € im Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen — darunter Fensterreinigung. Wir stellen die Rechnung pflegekassen-konform aus.

  • Anerkannter Dienstleister nach Landesrecht Berlin
  • Festpreis · Anfahrt enthalten · Glanzgarantie
  • Pflegekassen-konforme Rechnung sofort ausgehändigt
  • Polizeilich geprüftes, fest angestelltes Personal
In 4 Schritten

So funktioniert die Abrechnung über die Pflegekasse.

1

Anfrage

Sie melden sich telefonisch oder per Rechner. Wir vereinbaren Termin und Festpreis.

2

Reinigung

Wir reinigen Ihre Fenster vor Ort — Festpreis wie vereinbart.

3

Rechnung

Sie erhalten eine pflegekassen-konforme Rechnung mit allen Pflichtangaben.

4

Erstattung

Rechnung bei der Pflegekasse einreichen — Erstattung bis 125 € pro Monat.

Gut zu wissen

Bis zu 1.500 € pro Jahr — auch rückwirkend.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 125 € pro Monat unabhängig vom Pflegegrad. Nicht genutzte Mittel verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres. Wer ein Jahr lang nichts abruft, hat im Folgejahr bis zu 1.500 € Budget für Fensterreinigung und andere haushaltsnahe Dienste.

Voraussetzungen: anerkannter Pflegegrad (1–5), private oder gesetzliche Pflegeversicherung, Dienstleister mit Anerkennung nach Landesrecht (das sind wir).

FAQ

Was Berliner Pflegebedürftige zur Abrechnung fragen.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Ja, anteilig. Bei Pflegegrad 1–5 stehen 125 € pro Monat Entlastungsbetrag zur Verfügung — auch für Fensterreinigung.

Welcher Pflegegrad ist nötig?

Bereits Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch.

Wie läuft die Abrechnung praktisch?

Sie zahlen unsere Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein. Erstattung erfolgt bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.

Sind Sie als Dienstleister anerkannt?

Ja, wir sind in Berlin nach Landesrecht als Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen anerkannt.

Kann ich Beträge ansparen?

Ja. Bis zu 12 Monate. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.

125 € pro Monat nutzen

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